Ablauf & Preise zum EU Führerschein
Auf
dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen für das Erwerben eines
rechtsgültigen EU Führerscheines ohne MPU. Bei uns erwerben Sie einen 100%
legalen und sicheren Führerschein, mit welchem Sie ohne Probleme in Deutschland
fahren dürfen. Dazu ist es zwingend notwendig, das beim Erwerb des
EU-Führerscheines die geltenden EU-Gesetze und Landesgesetze eingehalten
werden.
Wie bekomme ich meinen
EU-Führerschein problemlos wieder?
Zu Beginn erhalten
Sie eine persönliche Beratung über den Erwerb eines rechtsgültigen EU
Führerscheines durch einen unserer kompetenten Mitarbeiter unter Telefon 0 52 34
- 202 96 20 bzw. 0 160 - 99 60 28 13.
Nachdem alle Fragen
geklärt sind, melden Sie sich bei uns an. Dafür benutzen Sie bitte den Link zur
Anmeldung bei den Preisen. Sie erhalten im Anschluß an Ihre Anmeldung alle
notwendigen Unterlagen für Ihren Erwerb des EU Führerscheines.
Wir empfehlen Ihnen, den EU-Führerschein unter Einhaltung aller
EU-Vorschriften sowie Vorschriften des ausstellenden Landes Tschechien zu
erwerben. Dieser Führerschein ist somit rechtssicher und Sie können mit ruhigen
Gewissen in jede Polizeikontrolle kommen.
Der Ablauf zum Erwerb setzt 2 Anreisen vorraus.
Es werden folgende
Unterlagen für Ihre Anmeldung zum Wohnsitz bei Ihrer 1. Anreise benötigt.
- Personalausweis
- Europäischen
Krankenversicherungskarte - >>Muster<<
- Geburtsurkunde bei
Variante mit der Vorabbeantragung der Geburtennummer
- Passbilder in EU -
Norm - >>Muster<<
Anreise zur
Anmeldung des 2-Wohnsitzes
Zur Anmeldung der Beantragung der Geburtennummer bzw. Ihres Wohnsitzes
reisen Sie jeweils Sonntags oder Dienstags bis gegen 16 Uhr.Jeweils Sonntags
oder Dienstags werden dann alle notwendigen Unterlagen für Ihren Wohnsitz
ausgefüllt. Am folgenden Tag werden dann alle notwendigen Behördengänge , wie
Ausländerpolizei, Passbilder und Notar durchgeführt. Bei dieser Anreise werden
dann die Gebühren für den Wohnsitz gezahlt. Ab Mittag können Sie dann wieder
abreisen.
Anreise zur Prüfung
zum EU-Führerschein
Sobald wir die Mitteilung erhalten, das Ihre Bürgerkarte sowie die
dazugehörige Geburtennummer ausgestellt ist, setzen wir uns mit Ihnen zwecks der
Absprache Ihres Prüfungstermies in Verbindung. Dies erfolgt in der Regel nach
ca. 2 Moanten. Am 1. Tag wird dann gemeinsam mit uns Ihre Bürgerkarte sowie Ihre
Geburtennummer bei der Ausländerpolizei abgeholt. Am Tag der Prüfung werden Sie
zur Führerscheinprüfungsbehörde begleitet, um dort die theoretische sowie
praktische Prüfung abzulegen. Die Prüfung wird unter der Aufsicht eines
Prüfungskommisars und eines vereidigten Dolmetschers abgelegt. Danach werden wir
gemeinsam zum Magistrat gehen und eine Vollmacht beglaubigen lassen,damit wir
Ihren Führerschein nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen 185 Tagen
beantragen und abholen können.Sie können natürlich nach Ablauf der 185 Tage mit
uns gemeinsam den Führerschein bei der Behörde abholen.
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